Digitale Schule der Zukunft (iPad-Klassen)

Mit dem ständigen Ziel vor Augen, unseren Schülerinnen und Schülern eine zeitgemäße Bildung zukommen zu lassen, ist die Nachfrage nach und die Zustimmung zur Digitalisierung in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Mit der erfolgreichen Bewerbung zur Teilnahme unserer Schule am Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“ im Schuljahr 2022/23 nehmen wir die digitale Durchdringung des gesamten schulischen Lebens, Lernens und Arbeitens vertieft in den Blick.

Durch eine 1:1-Ausstattung (jeder Schüler / jede Schülerin verfügt über ein eigenes Endgerät) ist ein zeitgemäßes, individuelles und kreatives Lernen möglich. Dadurch kann die Lernmotivation steigen und die Jugendlichen erwerben zukunftsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich des Umgangs mit Informationen, der Kommunikation, des kritischen Denkens, der Zusammenarbeit und der Präsentation.

Die Potentiale des digital gestützten Lernens sind übergeordnet also insbesondere in nachstehenden Aspekten zu sehen:

    • Unterricht weiterentwickeln
    • Digitale Expertise stärken
    • Schule digital organisieren
    • Schule kooperativ gestalten
    • IT-Infrastrukturoptimieren

 

Häufige Fragen (FAQs)

 

  1. Grundinformationen zum Pilotversuch
    Die SRS Amberg hat von insgesamt 250 Schulen in Bayern den Zuschlag für den Pilotversuch zur „Digitalen Schule der Zukunft“ erhalten. Das heißt, dass zum kommenden Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5. bis 8. Klassen mit einem eigenen mobilen Endgerät  ausgestattet werden sollen. Das iPad ist Eigentum des Elternhauses und wird somit bei der Anschaffung mit 300 € bezuschusst. Dieses iPad kann von Ihnen vollumfänglich privat genutzt werden; für unsere schulischen und pädagogischen Aufgaben wird das Endgerät zusätzlich in ein MDM System eingebunden, um im Unterricht Apps sperren zu können oder die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler gezielt lenken zu können. Die Einbindung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Pilotversuch, damit wir als Schule auch zum Beispiel Apps auf den Endgeräten verteilen können. Seien Sie dabei aber versichert, dass keine Lehrkraft auf persönliche Daten zugreifen kann. Die Jamf Teacher App sowie die Classroom App sind vielmehr dahingehend ausgelegt den Unterricht zu überwachen und für die jeweilige Stunden Apps freizugeben oder zu sperren.

  2. Kooperationspartner ACS
    Mit der Firma ACS konnten wir einen starken Kooperationspartner für unsere Schule finden, welcher einerseits die Händlervoraussetzungen für das MDM System mitbringt und andererseits auch ein derartiges Auftragsvolumina erfüllen kann. Bei Ihrer Bestellung gewährt Ihnen ACS einerseits den Education Rabatt auf das Endgerät sowie weitere 3 % per Sofortkasse sowie den kostenlosen Versand an unsere Schule. Daher empfehlen wir Ihnen im dortigen Webshop zu bestellen. Alle Bestellungen werden in der letzten Ferienwoche an die SRS Amberg zentral geliefert und in der ersten Schulwoche an Ihre Kinder ausgegeben.

  3. Ersteinweisung in die Apps & Endgeräte
    Alle Schülerinnen und Schüler sowie natürlich Sie als Elternhaus werden zum kommenden Schuljahr in das Produkt und die für den Unterricht benötigten Apps eingewiesen.

  4. Muss ich zwingend Kopfhörer über den Webshop erwerben?
    Für die Nutzung im Unterricht sind normale Kopfhörer mit Klinkenanschluss vollkommen ausreichend. Sie können gerne die bereits beschafften Kopfhörer verwenden oder im Shop neue bestellen. Es müssen definitiv nicht die Air Pods von Apple sein.

  5. Wie erhalte ich die Förderung?
    Als Elternteil haben Sie die Möglichkeit, für Ihre Tochter / Ihren Sohn ein iPad zu erwerben und erhalten dabei eine Förderung vom Landesamt für Schulen in Höhe von 300 €, welche ab September über einen Förderantrag abrufbar sein wird. Eine angedachte Erhöhung der Fördersumme auf den Betrag von 400 € konnte nicht ermöglicht werden. Das iPad geht beim Kauf in Ihr Privateigentum über. Die einzige Bedingung, welche an den Förderbescheid geknüpft ist: Ihre Tochter / Ihr Sohn muss das Endgerät für den schulischen Einsatz im Unterricht verwenden und damit einverstanden sein, dass wir die Geräte schulseitig verwalten dürfen, um zum Beispiel Apps installieren zu können. Wir sehen das iPad, eine Schutzhülle, Kopfhörer sowie einen Eingabestift als verpflichtend an, alle weiteren Artikel sind optional – wir empfehlen, eine Versicherung abzuschließen.
    Die Förderung in Höhe von 300 € kann ab September 2023 beantragt werden. Eine separate Informationsveranstaltung hierzu wird zu Beginn des neuen Schuljahres stattfinden. Sie können den Kauf des iPads ebenso finanzieren und erhalten auch dafür die Förderung. Förderberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, welche sich zum Schuljahr 2023/2024 in den Pilotklassen der Jahrgangsstufen 5, 6, 7 oder 8 befinden. Somit wird auch neuen Schülern die Möglichkeit einer Förderung in der Klasse 7 und 8 ermöglicht, sofern diese noch keine Förderung in Anspruch genommen haben.

  6. Mein Kind muss voraussichtlich die Jahrgangsstufe wiederholen – was soll ich tun?
    In Absprache mit unserem Kooperationspartner ACS werden wir die gesamte Bestellung erst nach der Notenkonferenz freigeben.

  7. Ist der Unterricht ab jetzt dann komplett digital?
    Das kann und soll gar nicht das Ziel sein. Allein die Unterscheidung zwischen digitalem und analogem Unterricht macht keinen Sinn. Es geht darum, unsere Kinder und Jugendlichen bestmöglich auf eine Welt vorzubereiten, die jeden Einzelnen analog wie digital fordert. Dazu müssen alle Möglichkeiten vorhanden sein. Diese bieten wir, indem wir beispielsweise einerseits ein klassisches Buch lesen und mit einem echten Zirkel arbeiten, aber andererseits diese Arbeitsweise mittels Tablet dokumentieren und so beide Welten miteinander in Einklang bringen. Es wird also immer wieder Phasen des Unterrichts geben, in denen kein Tablet zum Einsatz kommt, und solche, in denen verstärkt damit gearbeitet wird. Das ist immer fach-, aber auch situationsabhängig.

  8. Wird mein Kind nicht zu stark abgelenkt durch ein Tablet, das immer dabei ist?
    Hier werden wir pädagogisch Einfluss nehmen, um diese Gefahr zu minimieren. Sicherlich bestehen durch die permanente Verfügbarkeit zusätzliche Möglichkeiten, allerdings gibt es - nicht erst seit heute - auch verschiedene Möglichkeiten, die Ablenkung zu verhindern bzw. einer solchen vorzubeugen. Zum einen bietet die einheitliche Ausstattung hier besondere technische Möglichkeiten (z. B. werden am Vormittag nur bestimmte Apps nutzbar sein, die iPads können durch die Lehrkraft für kurze Zeit auch deaktiviert werden...), zum anderen müssen sich alle Beteiligten bewusst sein, dass es Ablenkung und Unterrichtsstörungen schon immer gegeben hat und diese kein spezielles Problem der Digitalisierung sind.

  9. Werden noch klassische Hefte geführt?
    Digitalisierung heißt und hieß nie, dass alles “Analoge” ausgedient hat. Es ist nach wie vor extrem wichtig, mit Stift und Papier umgehen zu können, in manchen Situationen ist es sogar unerlässlich. Daher wird es immer wieder notwendig sein, ein Heft ohne Tablet zu führen. Anderseits gibt es immer wieder Schülerinnen und Schüler, die mit klassischen Heften und Papier besser lernen. Wir haben uns darauf geeinigt, dass jede(r) ein Online-Heft (in OneNote) führen muss.

  10. Gibt es noch klassische Schulbücher?
    Klassische Schulbücher sind in jedem Fach verfügbar. Allerdings möchten wir unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, die Schultasche so leicht wie möglich zu machen. Daher wird es in allen Klassen voraussichtlich die Möglichkeit geben, die Bücher zuhause oder in der Schule zu lassen.

  11. Sie haben Rückfragen zum Pilotversuch?
    Wenden Sie sich gerne via Mail an tabletklasse@schoenwerth-realschule.de – Sie erhalten zeitnah eine Antwort bzw. einen Rückruf unseres Projektteams.

  12. Ich habe meinen Kauf per Ratenzahlung abgeschlossen – wie geht es nun weiter?
    Nachdem die SRS Amberg die Bestellung bei ACS freigegeben hat, werden Sie eine Mail zur Ratenzahlung durch die SANTANDER Bank erhalten. Bitte warten Sie diese Mail ab.

  13. Schulwechsel
    Sollte Ihre Tochter / Ihr Sohn die Schule auf Grund schlechter Leistungen verlassen wollen, bitten wir Sie keine Bestellung durchzuführen. Wenn Sie diese Entscheidung erst zum Schuljahresende herbeiführen möchten, kann die Bestellung bis 31.07.2023 abgeschlossen werden.

  14. Wechsel in eine iPad-Klasse an der SRS (während des Schuljahres)
    Förderberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler, welche sich zum Schuljahr 2023/2024 in den Pilotklassen der Jahrgangsstufen 5, 6, 7 oder 8 befinden. Somit wird auch neuen Schülern die Möglichkeit einer Förderung in der Klasse 7 und 8 ermöglicht, sofern diese noch keine Förderung in Anspruch genommen haben. [Achtung: Eine Fördermöglichkeit besteht nur bis Ende Januar!]

  15. Verwendung bereits erworbener iPads
    Möchten Sie ihr bereits erworbenes iPad im Unterricht verwenden, sollte dies mindestens der Generation 9 entsprechen. Das Gerät muss über die Firma ACS ebenfalls in das MDM-System eingebunden werden. (Achtung: Alle bisherigen Daten werden gelöscht.).

  16. Kauf über den regulären Einzelhandel
    Sofern Sie das iPad über den regulären Einzelhandel erwerben, müssen Sie dieses selbstständig noch vor September im Nachgang an die Firma ACS senden und dort in das MDM-System unserer Schule einbinden lassen. Hierbei entsteht für Sie ein zusätzlicher Kostenaufwand in Höhe von ca.  25 plus Versand. Es ist auch der Kauf von sog. refurbished Geräten möglich, sofern diese mindestens eine Gewährleistung von 1 Jahr aufweisen. Achten Sie bitte darauf, dass sich refurbished Geräte in keinem anderen MDM-System mehr befinden dürfen. 
    Fragen Sie gerne beim Kauf im Einzelhandel nach, ob das Verkaufshaus ein Apple zertifizierter Händler ist und dieser über eine DEP-Registrierung verfügt. Dadurch könnte man das iPad ohne Zusatzkosten in das MDM-System überführen – merken Sie das bitte in der Umfrage an.
      
  17. Zubehörartikel
    Alle Zubehörartikel können im regulären über den schulischen Webshop der im regulären Einzelhandel erworben werden.  

     

    DSDZ - Support-/Informationsplattform der Realschulen in der Oberpfalz (extern)
Nutzungsvereinbarungen

Mit dem Tablet hast du ein großartiges technisches Hilfsmittel für einen modernen, multimedialen Unterricht in der Hand. Damit du gewinnbringend damit arbeiten kannst und während der Nutzung keine Probleme auftauchen, haben wir für dich Tablet-Nutzung Regeln aufgestellt, die dir in der Schule dabei helfen sollen, möglichst gut mit dem neuen Medium zu lernen.

Diese Regelung ist für die erfolgreiche Nutzung eines Tablets als ein Hilfsmittel für den Unterricht unerlässlich. Die Verwendung des Geräts ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig.

 

iPad-Nutzungsvereinbarung

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Weitere Materialien für Eltern und Erziehungsberechtigte aus dem Bereich Medienpädagogik

Weitere Elterninformationen

JAMF Parent

Mit der App "Jamf Parent" können Sie die Nutzung von Apps und Funktionen auf dem iPad Ihres Kindes beschränken bzw. nur ausgewählte Apps und Funktionen erlauben.
Informationen zu Jamf Parent finden Sie hier: Leitfaden zu Jamf Parent (externer Link).

Digitale Schulbücher

Zusätzlich zu den Print-Versionen der Schulbücher stellen wir unseren Schülerinnen und Schülern einen Großteil der Bücher auch digital über den Bildungslogin zur Verfügung.